10. Tagung der 46. Synode - Herbstsynode 2006
Auch die Herbstsynode dieses Jahres stand ganz im Zeichen der Kirchenreformen.
Der erste große Punkt behandelte die Änderung der Leitungsstruktur. Zukünftig soll aus den parallel existierenden Gremien Oberkirchenrat und Synodalausschuss ein „Gemeinsamer Kirchenausschuss“ als gemeinsame Kirchenleitung von OKR und Synode entstehen. Dieser wird aus den vier OberkirchenrätInnen und fünf synodalen Mitgliedern bestehen. Nach Bedenken von Synodalem Dr. Unger versicherte Bischof Krug, dass alle bisherigen Aufgaben der Synode bei ihr verbleiben würden und der gemeinsame Kirchenausschuss Beschlussvorlagen nur beraten und sie anschließend der Synode vorlegen werde. Der Syn. Thierfeld sieht in dem Gemeinsamen Kirchenausschuss eine fehlende Trennung von Exekutive und Legislative, welches im Problemfall zu Konflikten führen muss. Dem diesbezüglichen Gesetzentwurf zur Änderung der Kirchenordnung wurde von der Synode grundsätzlich zugestimmt, jedoch wird er noch vom Rechts- und Verfassungsausschuss auf Stimmigkeit und Systematik überprüft. Das Ergebnis wird der Synode im Mai 2007 vorgelegt werden.
Als nächstes stand die Verwaltungsreform auf dem Programm. Hierzu gab es einen Beschlussvorschlag der Steuerungsgruppe, welcher folgende Punkte enthielt: Es soll eine einheitliche Kirchenverwaltung mit einem zentralen Verwaltungsamt mit regionalen Dienststellen in zentraler Anstellungsträgerschaft zur Körperschaft „Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ entstehen sowie Kirchenbüros für die Erledigung ortsnaher Aufgaben, welche in gemeindlicher Trägerschaft verbleiben. Die regionalen Dienststellen werden in den sechs neu entstehenden Kirchenkreisen eingerichtet. Eine weitergehende Zentralisierung ist aber zu überprüfen.
Im Vorfeld waren über 90 (!) Eingaben mit insgesamt über 200 Seiten aus Gemeinden, Kirchenkreisen u. A. bei der Steuerungsgruppe zu diesem Thema eingegangen. Dies brachte den Syn. Qualmann (Vorsitzender der Steuerungsgruppe) dazu, eine siebenseitige Einbringungsrede zu ihrem Antrag zu halten. „Nun, auf den gefährlichen Synoden [des Mittelalters, Anm. d. V.] ging es um die grundsätzlichen Lehrentscheidungen der Kirche – heute geht es ja nur um die Verwaltung. Nur? In einer der vielen Eingaben werden wir von einem Pastoren belehrt: Die Verwaltung macht die Identität der Gemeinde aus.“ Nach der Kürzung von 25% in der Diakonie, 33% in der Jugendarbeit, der Streichung von 40 Pfarrerstellen und dem kompletten Wegfall der ev. Arbeitslosenberatung sollten nach Syn. Qualmann auch endlich Abstriche in der Verwaltung vorgenommen werden. Er betonte dabei, dass die Landeskirche nicht die Summe der Kirchengemeinden sei, sondern die Kirchengemeinden die lokale Präsenz der Landeskirche darstellen würden. Eine Autonomie der Kirchengemeinden würde bedeuten, dass sie nur das ausgeben könnten, was sie selbst einnehmen. Bei einer zentralen Anstellungsschaft ginge es auch nicht um einen möglichst einfachen Weg Arbeitsplätze abzubauen, sondern sie (größtenteils) langfristig zu sichern. Die Kirchengemeinden seien nach gültiger Kirchenordnung Auftragsgemeinschaften für Wortverkündigung und Diakonie, nicht für Verwaltung.
Die Synode verabschiedete schließlich den Beschlussvorschlag und richtete eine Arbeitsgruppe ein, welche die Umsetzung vorbereiten soll.
Unbesetzte oder freiwerdende Verwaltungsstellen in unserer Kirche werden auch künftig bis zur Umsetzung dieser Neuordnung der Verwaltung nicht wieder besetzt.
Im Anschluss brachte OKRin Dr. Albrecht die Kirchengesetze zur Anwendung des Pfarrergesetzes, zur Umsetzung der Pfarrstellenbewertung und über die Dienstverhältnisse der Pfarrvikare. Künftig dürfen nur zwei Pfarrer jährlich eingestellt werden und dass auch frühestens drei Jahre nach der Beendigung ihres Vikariats. Als Überbrückung dient das so genannte Pfarrvikariat, in welches aber auch nur zwei jährlich eingestellt werden dürfen.[1]
Syn. Dr. Unger gab einen Bericht über die 5. Tagung der 10. Synode der EKD in Würzburg ab. Er macht dabei auf den Zukunftskongress der EKD im Januar 2007 in Wittenberg aufmerksam. Der OKR wählte als Delegierte Oldenburgs für eben diesen die Pfr. Braun, Nowak und Patberg aus – ohne Abstimmung mit dem Synodalausschuss, was Präsident Heinsen stark kritisierte. Er wird auch teilnehmen, weil er unabhängig vom OKR eine eigene Einladung erhalten hat, da der OKR vergessen hatte den eigenen Synodenpräsidenten zu fragen, ob dieser am EKD-Zukunftskongress teilnehmen wolle.
Der für mich spannendste Tagesordnungspunkt dieser Synode war mit Abstand die Vorlage 173 „Ergebnisse der vom Oberkirchenrat eingesetzten Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Beschlüsse der 46. Synode zur zukünftigen Struktur der Jugendarbeit“. Der dazugehörige Beschlussvorschlag wurde von OKR Grobleben ebenfalls mit einer Rede eingebracht:
Zur Zeit gibt es eine unterschiedliche Intensität der Jugendarbeit aufgrund verschiedener finanzieller Möglichkeiten der Kirchengemeinden und –kreise. Auf der Frühjahrssynode wurde eine neue Struktur der Jugendarbeit auf den Weg gebracht, dessen Umsetzungsmodell der OKR erarbeiten sollte. Dieses Modell sieht eine deutliche Reduzierung der Stellen auf insgesamt 40 von derzeit 55 (2002: 60) und eine zentrale Anstellungsträgerschaft der hauptamtlichen MitarbeiterInnen der Jugendarbeit vor. Künftig soll die Jugendarbeit in der ev.-luth. Kirche in Oldenburg von sechs Kreisjugendiensten ausgehen. Die Fachaufsicht über die Mitarbeiter des KJD liegt beim Regionaljugendreferenten. Die Verlagerung der Stellen soll zwischen dem 1.01.09 und dem 31.12.11 geschehen. Die bereits auf der letzen Synode heiß diskutierte und per Antrag verlangte Aufnahme der Gemeindeanbindung in das Modell wird als Kooperation mit einer bestimmten Gemeinde in Form eines festen Ansprechpartners verstanden. Die Kirchengemeinden müssen sich auf jeden Fall finanziell am KJD beteiligen; eine Beschäftigung eigener hauptamtlicher Mitarbeiter darüber hinaus ist ihnen freigestellt. Die Gemeindekirchenräte sollen ihrerseits auch einen festen Ansprechpartner für den KJD ernennen.
Für die weitere Beschäftigung der Mitarbeiter in den (auslaufenden) Gemeindejugenddiensten werden Übergangsmittel (bisherige Personalverstärkungsmittel) von der Landeskirche bereitgestellt, die konstant sinkend bis spätestens 2018 auslaufen werden. Diese sollen betriebsbedingte Kündigungen verhindern. Die Quantität der Jugendarbeit wird mit diesem Umsetzungsmodell auf jeden Fall reduziert, eine evtl. Reduzierung der Qualität wird sich im Lauf der Jahre zeigen. Hauptamtliche Gruppenleiter wird es voraussichtlich nicht mehr geben, jedoch steht das Modell für eine, nach den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, optimale Jugendarbeit.
Die Syn. Plote empfahl im Namen des Jugend- und Bildungsausschusses (Vorsitzende) die Annahme.
Verschiedene Synodale, darunter wortführend Syn. Dede, merkten Kritik an diesem Umsetzungsmodell an. Die Jugendarbeit erhalte demnach eine zu sehr beratende Funktion und würde den Kontakt zur Basis verlieren. Die geforderte Gemeindeanbindung wurde nicht ausreichend berücksichtigt.
Der Synodale Qualmann verweist auf die Debatte um die Neustrukturierung der Jugendarbeit als eine „ganz entscheidende Zukunftsfrage unserer Kirche“: 50% der kirchlichen Stellen werden in der Zukunft nicht mehr in der Gemeinde verankert sein; so auch die Jugendarbeit. Die Jugendlichen orientieren sich nicht an Gemeindehäusern, sondern an qualifizierten Angeboten. Die Parochie kann nicht mehr hochgehalten werden und dies gelte ebenfalls für die Jugendarbeit, welche zukunftsfähig gestaltet werden müsse. Der Synodale Eiker bemerkte, dass die Kirchenkreise Cloppenburg und Vechta dieses Modell bereits praktizieren würden und damit Erfolge hätten.
Der Synodale Dede entgegnete darauf, dass die Jugendarbeit ein „Gesicht“ bei den Jugendlichen braucht, Verabredungen vor Ort getroffen werden sollen und die Kirchengemeinden mehr Einfluss haben müssen.
OKR Grobleben verwies darauf, dass das Umsetzungsmodell genau dies garantieren würde.
Der Synodale Dede stellte den Antrag, dass die Beschlussvorlage an den OKR und den Jugend- und Bildungsausschuss zurückgeht und der Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge miteinzubeziehen ist. Der Antrag wird mit 27 zu 26 (!) Stimmen angenommen, womit das Umsetzungsmodell zur Neustrukturierung nicht beschlossen wurde.
Die Synode endete mit der Weitergabe der Eingaben an die Ausschüsse. Über unsere Eingaben wird sicherlich Stefan berichten. Die ev.-luth. Kirchengemeinde Reekenfeld stellte im Zusammenhang der Neustrukturierung der Kirchenkreise einen Antrag, Mitglied des Kirchenkreises Cloppenburg bzw. Oldenburger Münsterland zu werden anstatt wie bisher des Kirchenkreises Ammerland. Dieser ist an den Ausschuss für Recht und Verfassung weitergereicht worden.
Matthias Bruns
[1] Daher die Empfehlung von OKR Pohlmann, es sollten jedes Jahr genau zwei Studierende das Examen machen, damit genau diese zwei geradewegs die Berufsetappen Vikar, Pfarrvikar und schließlich Pfarrer durchlaufen können.