Als zentrales Beratungs- und Beschlussgremium ist die Landesjugendkammer das »Parlament« der Evangelischen Jugend. Ihre Zusammensetzung und Aufgaben sind in der »Ordnung für die Evangelische Jugend« (OEJ) festgelegt.
Alle im Bereich der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers tätigen Gruppierungen (Gemeindejugend und Verbände eigener Prägung) gehören zum Jugendverband »Evangelische Jugend«. Das gemeinsame Ziel der Arbeit besteht darin, als mündige und tätige Gemeinde Jesu Christi das Evangelium von Jesus Christus den jungen Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit zu bezeugen und damit Verantwortung in der Welt wahrzunehmen.
Die folgenden »Verbände eigener Prägung« und »Arbeitsgemeinschaften« gehören zur Evangelischen Jugend. Sie sind durch Delegierte in der Landesjugendkammer vertreten:
Weitere Informationen unter www.ejh.de
Qu: ejh